Am Mon, 2003-03-17 um 18.51 schrieb dev@gmx.at:
> > > bereits dass man eine mail an jemanden geschickt hat reicht
> > > (genau so wie eine liste der anrufe) fuer die ermittlungsbehoerden.
> >
> > Wofuer reicht es? Fuer eine Hausdurchsuchung?
>
> In allen Fällen.
Kannst du mir einen konkreten Fall einer Hausdurchsuchung wegen einer
gesendeten E-Mail nennen? Der Fall würde mich nämlich (und
wahrscheinlich auch einige andere) massiv interssieren.
Grüße
Reinhard
-- Reinhard Müller Verein zur Förderung Freier Software http://www.ffs.or.at
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