Wenn schon paranoid, dann richtig (was: 5-10 gruende warum das web of trust nicht funktioniert)

Autor: <dev@gmx.at>
Datum: Mon 17 Mär 2003 - 18:51:28 CET

> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> On Mar 17, 2003 at 0810 +0100, Thomas Warwaris appeared and said:
> > On Mon, 2003-03-17 at 03:43, Sven Guckes wrote:
> > > [..]
> > >
> > > nunja - mehr als einen grund sollte es vielleicht schon sein.
> > > sagen wir mal "fuenf bis zehn" gruende.
> >
> > ich spendier einen der oft übersehen wird:
>
> Den Einwurf verstehe ich nicht wirklich.

welchen, den dass dies oft uebersehn wird oder die
"silver-bullet-right-into-the-knee"
auswirkung? Zugegeben das ganze ist nicht wirklich wahrscheinlich. Aber wie
wahrscheinlich ist es dass einem "newbie" aus unverschluesselten mails ein
nachteil
erwächst. .... In firmen ist das natuerlich anders, aber darwin will ja auch
noch
mitreden.

> > bereits dass man eine mail an jemanden geschickt hat reicht
> > (genau so wie eine liste der anrufe) fuer die ermittlungsbehoerden.
>
> Wofuer reicht es? Fuer eine Hausdurchsuchung?

In allen Fällen.

> Fuer einen Haftbefehl?

Fuer a bissi U locker.

> Wohl sicher nicht, es sei denn Krypto ist in einem Land generell
> verboten.

1.) ist es das ja eigentlich (oder ist das TKG schon geändert? [1])
2.) geht es nicht um krypto - es geht um wer kommuniziert mit wem und das
kann einem u.u ein bissi U einbringen wenn man nicht aufpasst mit wem.

verschluesselte kommunikation kann naemlich als "absichtlich geschuetzt"
ausgelegt werden. ... zumindest peinliche fragen einkalkulert?

> > wenn es dann noch verschluesselt ist schuetzt das moeglicherweise
> > die privatsphaere ungemein, allerdings ist u-haft nicht das was sich
> > der durchschnittsuser unter schutz der privatsphaere vorstellt(*)
>
> Wenn es soweit kommt, dann kann ein richterlicher Erlass auch dafuer
> sorgen, dass Du die Mails entschluesselt zur Verfuegung stellen musst.

Wenn du sie dann noch hast! ... siehe unten.

> Entschluesseln kann man, soweit ich weiss, auch ausserhalb von Raeumen
> mit gesiebter Luft.

Dir is aber schon klar dass man im ernstfall kein email bekommt: "bitte
emailen
sie uns innerhalb von 14 tagen ..." sondern der innenarchitekt unangemeldet
hilfe bei seinen versuchen bekommt dir computer im wohnbereich auszureden.

> Nebenbei kann man sich mit verschluesselten Mails
> auch durchaus entlasten.

Wenn man sie wieder entschlüsseln lässt (weil selbst entschlüsseln kann ma
sie
dann wahrscheinlich nimma).

> Die Verwendung von kryptographischen Methoden ist kein Schuldbekenntnis.

I know. Staatsanwälte sehen das aber (naturgemäss - es ist ihr job) anders.
U-Richter sind auch manchmal nicht wirklich berechenbar. Und wenn man schon
mal was verschluesselt dann ist das ja schon eine halbe verdunkelung oder?

Die grundfrage ist wovor soll ich mich mehr fuerchten: Vor zahnlosen
raubtieren[2]
oder vor (wiener?) ermittlern aus fleisch und wut.

Die aussage ist: wenn schon paranoia dann aber bitte richtig!

t-der-sich-ueber-die-3-schwarzen-minivans-vor-seinem-fenster-wundert-w

[1] Sich gegenseitig widersprechende Gesetze (TKG vs. DSG) sind keine
seltenheit und AFAIR steht
im TKG noch was von "verstaendlicher sprache"
[2] Ja das ist eine anspielung auf carnivore

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Received on Mon Mar 17 20:15:31 2003

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