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On Mar 17, 2003 at 0810 +0100, Thomas Warwaris appeared and said:
> On Mon, 2003-03-17 at 03:43, Sven Guckes wrote:
> > [..]
> >
> > nunja - mehr als einen grund sollte es vielleicht schon sein.
> > sagen wir mal "fuenf bis zehn" gruende.
>
> ich spendier einen der oft übersehen wird:
Den Einwurf verstehe ich nicht wirklich.
> bereits dass man eine mail an jemanden geschickt hat reicht
> (genau so wie eine liste der anrufe) fuer die ermittlungsbehoerden.
Wofuer reicht es? Fuer eine Hausdurchsuchung? Fuer einen Haftbefehl?
Wohl sicher nicht, es sei denn Krypto ist in einem Land generell
verboten.
> wenn es dann noch verschluesselt ist schuetzt das moeglicherweise
> die privatsphaere ungemein, allerdings ist u-haft nicht das was sich
> der durchschnittsuser unter schutz der privatsphaere vorstellt(*)
Wenn es soweit kommt, dann kann ein richterlicher Erlass auch dafuer
sorgen, dass Du die Mails entschluesselt zur Verfuegung stellen musst.
Entschluesseln kann man, soweit ich weiss, auch ausserhalb von Raeumen
mit gesiebter Luft. Nebenbei kann man sich mit verschluesselten Mails
auch durchaus entlasten. Die Verwendung von kryptographischen Methoden
ist kein Schuldbekenntnis.
Cheers,
Lynx.
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Received on Mon Mar 17 20:15:31 2003
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