Hi !
* Sven Guckes <guckes@math.fu-berlin.de> [2003-03-22 21:04]:
> * christian mock <cm@tahina.priv.at> [2003-03-22 18:33]:
> > On Mon, Mar 17, 2003 at 12:45:08PM +0100, Rene Pfeiffer wrote:
> > > Wenn es soweit kommt, dann kann ein richterlicher Erlass auch dafuer
> > > sorgen, dass Du die Mails entschluesselt zur Verfuegung stellen musst.
> >
> > I don't think so -- es gibt das verbot der selbstbelastung.
>
> selbstbelastung ist jetzt auch schon verboten? ;-)
Klar. Du darfst nichts Schweres heben, weil du dich damit selbst
belasten wuerdest. ;P
> heisst das nicht "recht auf unterlassung der
> aussage bei moeglicher selbstbelastung" oder so?
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=189549
[...snip...]
Index
25/01 Strafprozess
Text
§ 152. (1) Von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses
sind befreit:
1. Personen, die sich durch ihre Aussage der Gefahr
strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden oder die im
Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren Gefahr
liefen, sich selbst zu belasten, auch wenn sie bereits
verurteilt worden sind;
[...snip...]
> Sven [uh-oh... off topic..]
OT? Da bin ich dabei. ;)
mfg @ndy
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