Autor: Gerfried Fuchs (alfie@ist.org)
Datum: Mit Jan 30 2002 - 16:43:16 CET
* Thomas Warwaris <war@tcp-ip.at> [2002-01-30 15:38]:
> Das ist etwas wo ich mir nicht 100%ig sicher bin. Es ist ja keine
> rückwirkend wirkende Änderung. Der Urheber könnte jedoch in die
> _weitere_ Verbreitung (des vorher GPL'ten Codes) eingreifen.
Nicht wirklich. Genau das ist es ja, was MS mit viraler Software
bezeichnet. Den Virus wird die Software nicht mehr los. Die GPL hat
keine zeitliche Beschraenkung. Ein Code, der einmal unter der GPL
gestanden ist, muss auch weiterhin unter der GPL verbreitbar bleiben.
Sie "aendern" so gesehen die Lizenz des Codes nicht, sie koennen den
Code lediglich _zusaetzlich_ unter eine neue Lizenz stellen (in dem Fall
eben eine nicht-freie, closes source). Da es ihr Sourcecode ist, ist es
ihr gutes Recht, das zu tun; sie koennen aber nicht sagen, dass der
Code, den sie vorher unter der GPL frei gegeben haben, jetzt ploetzlich
nicht mehr unter der GPL verbreitet werden darf. Denn das steht in der
GPL nirgends drin, dass sie zeitlich beschraenkt waere.
Ich hoffe, Deine Verwirrung jetzt zerstoert zu haben.
Alfie
-- wenn sich aber manche howto und man und was weiß ich nicht für installanleitungen und hilfen sich anschaut, fragt man sich wirklichen ob das nicht ausserirdische gepinselt haben, oder nicht -- _[puffy]_ in #debian.de [ Um sich von dieser Liste abzumelden, sende bitte "unsubscribe" ] [ an <linuxevent-request@mlist.austria.eu.net>. ]
Dieses Archiv wurde generiert von hypermail 2.1.7 : Fre Mär 14 2003 - 22:19:19 CET